Bausachverständigenbüro für
Bau-, Feuchte- & Schimmelschäden
Gebäudeenergieberatung Energieausweise in 69469 Weinheim Energieberatung in 69469 Weinheim
Immobilienbesitzer und Käufer, aber
auch Mieter in Weinheim können aus dem Energieausweis entnehmen wie hoch der
durchschnittliche
Energiebedarf im Jahr für Heizung und Warmwasserbereitung für
das Gebäude oder die angemietete Wohnung ist.
Die Preise für Brennstoffe werden auf Dauer nicht
mehr sinken, sondern weiter steigen.
Käufer einer Immobilie in Weinheim müssen nicht nur wissen, wie
Hoch der Kaufpreis ist, sondern auch, welche
Modernisierungskosten noch hinzukommen. Bei älteren Häusern in
Weinheim besteht meist erheblicher
Sanierungsbedarf, grade was die energetische Gebäudehülle und
die Heizung anbetrifft. Solche noch austehende energetische
Modernisierungen wirken sich auf den tatsächlichen Wert der
Immobilie in Heppenheim erheblich aus. Ein auf den ersten Blick
erscheinendes "Schnäppchen" kann sich im späteren
Verlauf als Energieschleuder und
somit als Fehlinvestition erweisen. Alleine schon aus
diesen Gründen ist ein Energieausweis und event. eine
Energieberatung in Weinheim
vor einer geplanten Sanierung oder Modernisierung ratsam und
jedem Eigentümer auf das wärmste zu empfehlen.
Ab dem 1.5.2014 müssen Energieausweise bei Vermietung und
Verkauf dem Interessent unaufgefordert vorgelegt werden.
Bisher ausgestellte Energieausweise behalten jedoch ihre
Gültigkeit (10 Jahre).
In Immobilienanzeigen müssen die Pflichtangaben aus dem
Energieausweis angegebenen werden.
Bei Nichtbeachtung sind die
Geldbußen erheblich.
Wer braucht einen Gebäude -
Energiepass | Energieausweis ?
Jeder Verkäufer eines Hauses
Jeder Vermieter bei Neuvermietung
Eigentümer und Makler bei Inserierung des Objektes
Private Gewerbebesitzer und Behörden mit mehr als 500 qm
Nutzfläche mit Publikumsverkehr
(ebenfalls besteht hier die Aushangspflicht)
Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:
Baudenkmäler (denkmalgeschützte Häuser)
Objekte mit weniger als 50 qm Nutzfläche
Ferienhäuser (weniger als 4 Monate im Jahr genutzt)
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ?
Bedarfsausweis
Bei Neubauten in Weinheim muss der Ausweis auf Grundlage des Energiebedarfs
ausgestellt werden.
Dies gilt auch für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Häuser
für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.
Mit einem bedarfsorientierten Energiepass, erhalten Hausbesitzer
in Weinheim
und diejenigen die es werden wollen, eine
Modernisierungsempfehlung
incl. entsprechender Kostenschätzung für die, auf lange Sicht
benötigten, energetischen Verbesserungen
Bedarfs- oder
Verbrauchsausweis
Für andere Wohngebäude in Weinheim kann der Bedarfsausweis als auch der
Verbrauchsausweis erstellt werden.
Diese Wahlmöglichkeit besteht auch für Gebäude mit weniger als 5
Wohneinheiten, wenn für das Gebäude nachgewiesen werden kann,
dass es entweder bei Baufertigstellung oder durch spätere
Änderungen dem Anforderungsprofil der
Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht.
und erstelle in Weinheim und
Umgebung Gebäude Energieausweise auf Verbrauchs- und
Bedarfsbasis, ich bin ebenfalls als Energieberater
für die BAfA und KfW zugelassen.