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Gebäudeenergieberatung
Energieausweise in 69469 Weinheim
Energieberatung in 69469 Weinheim
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 Energieausweis für Weinheim

Energieausweise für Wohngebäude in Weinheim



Immobilienbesitzer und Käufer, aber auch Mieter in Weinheim können aus dem Energieausweis entnehmen wie hoch der durchschnittliche Energiebedarf im Jahr für Heizung und Warmwasserbereitung für das Gebäude oder die angemietete Wohnung ist.
Die Preise für Brennstoffe werden auf Dauer nicht mehr sinken, sondern weiter steigen.

Käufer einer Immobilie in Weinheim müssen nicht nur wissen, wie Hoch der Kaufpreis ist, sondern auch, welche Modernisierungskosten noch hinzukommen. Bei älteren Häusern in Weinheim besteht meist erheblicher Sanierungsbedarf, grade was die energetische Gebäudehülle und die Heizung anbetrifft. Solche noch austehende energetische Modernisierungen wirken sich auf den tatsächlichen Wert der Immobilie in Heppenheim erheblich aus. Ein auf den ersten Blick erscheinendes "Schnäppchen" kann sich im späteren Verlauf als Energieschleuder und somit als Fehlinvestition erweisen. Alleine schon aus diesen Gründen ist ein Energieausweis und event. eine Energieberatung in Weinheim vor einer geplanten Sanierung oder Modernisierung ratsam und jedem Eigentümer auf das wärmste zu empfehlen.




Ab dem 1.5.2014 müssen Energieausweise bei Vermietung und Verkauf dem Interessent unaufgefordert vorgelegt werden.
Bisher ausgestellte Energieausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit (10 Jahre).
In Immobilienanzeigen müssen die Pflichtangaben aus dem Energieausweis angegebenen werden.
Bei Nichtbeachtung sind die Geldbußen erheblich.


Wer braucht einen Gebäude - Energiepass | Energieausweis ?

Jeder Verkäufer eines Hauses
Jeder Vermieter bei Neuvermietung
Eigentümer und Makler bei Inserierung des Objektes
Private Gewerbebesitzer und Behörden mit mehr als 500 qm Nutzfläche mit Publikumsverkehr
(ebenfalls besteht hier die Aushangspflicht)

Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:

Baudenkmäler (denkmalgeschützte Häuser)
Objekte mit weniger als 50 qm Nutzfläche
Ferienhäuser (weniger als 4 Monate im Jahr genutzt)



Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ?


Bedarfsausweis

Bei Neubauten in Weinheim muss der Ausweis auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden.
Dies gilt auch für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Häuser für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.
Mit einem bedarfsorientierten Energiepass, erhalten Hausbesitzer in Weinheim und diejenigen die es werden wollen, eine Modernisierungsempfehlung incl. entsprechender Kostenschätzung für die, auf lange Sicht benötigten, energetischen Verbesserungen


Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Für andere Wohngebäude in Weinheim kann der Bedarfsausweis als auch der Verbrauchsausweis erstellt werden.
Diese Wahlmöglichkeit besteht auch für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, wenn für das Gebäude nachgewiesen werden kann,
dass es entweder bei Baufertigstellung oder durch spätere Änderungen dem Anforderungsprofil der
Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht.


und erstelle in Weinheim und Umgebung Gebäude Energieausweise auf Verbrauchs- und Bedarfsbasis,
ich bin ebenfalls als Energieberater für die BAfA und KfW zugelassen.









       

letzte Bearbeitung :14.12.2017 12:35:19
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