Bei Neubauten muss der Ausweis auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Dies gilt auch für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Häuser für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Mit einem bedarfsorientierten Energiepass, erhalten Hausbesitzer und diejenigen die es werden wollen, eine Modernisierungsempfehlung incl. entsprechender Kostenschätzung für die, auf lange Sicht benötigten, energetischen Verbesserungen.