Immobilienbesitzer und Käufer, aber auch Mieter können aus dem Energieausweis entnehmen wie hoch der durchschnittliche Energiebedarf im Jahr für Heizung und Warmwasserbereitung für das Gebäude oder die angemietete Wohnung ist. Die Preise für Brennstoffe werden vermutlich auf Dauer nicht mehr sinken, sondern noch weiter steigen.
Käufer einer Immobilie müssen nicht nur wissen, wie Hoch der Kaufpreis ist, sondern auch, welche Modernisierungskosten nochhinzukommen. Bei älteren Häusern besteht meist erheblicher Sanierungsbedarf, grade was die energetische Gebäudehülle und die Heizung anbetrifft. Solche noch austehende energetische Modernisierungen wirken sich auf den tatsächlichen Wert einer Immobilie noch erheblich aus. Ein auf den ersten Blick erscheinendes "Schnäppchen" kann sich deshalb im späteren Verlauf als Energieschleuder und somit als glatte Fehlinvestition erweisen. Alleine schon aus diesen Gründen ist ein Energieausweis und event. eine Energieberatung vor einer geplanten Sanierung oder Modernisierung ratsam und jedem Eigentümer auf das wärmste zu empfehlen.
Ab dem 1.5.2014 müssen Energieausweise bei Vermietung und Verkauf dem Interessent unaufgefordert vorgelegt werden. Bisher ausgestellte Energieausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit (10 Jahre). In Immobilienanzeigen müssen die Pflichtangaben aus dem Energieausweis angegebenen werden. Bei Nichtbeachtung sind die Geldbußen erheblich.
Wer braucht einen Gebäude - Energiepass | Energieausweis ?
Jeder Verkäufer eines Hauses
Jeder Vermieter bei Neuvermietung
Eigentümer und Makler bei Inserierung des Objektes
Private Gewerbebesitzer und Behörden mit mehr als 500 qm Nutzfläche mit Publikumsverkehr
(ebenfalls besteht hier die Aushangspflicht)
Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:
Baudenkmäler (denkmalgeschützte Häuser)
Objekte mit weniger als 50 qm Nutzfläche
Ferienhäuser (weniger als 4 Monate im Jahr genutzt)
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ?
Bedarfsausweis:
Bei Neubauten muss der Ausweis auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Dies gilt auch für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Häuser für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Mit einem bedarfsorientierten Energiepass, erhalten Hausbesitzer und diejenigen die es werden wollen, eine Modernisierungs-empfehlung incl. entsprechender Kostenschätzung für die, auf lange Sicht benötigten, energetischen Verbesserungen
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis:
Für andere Wohngebäude kann der Bedarfsausweis als auch der Verbrauchsausweis erstellt werden. Diese Wahlmöglichkeit besteht auch für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, wenn für das Gebäude nachgewiesen werden kann,
dass es entweder bei Baufertigstellung oder durch spätere Änderungen dem Anforderungsprofil der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht.
Wer braucht einen Gebäude - Energiepass | Energieausweis ?
Jeder Verkäufer eines Hauses
Jeder Vermieter bei Neuvermietung
Eigentümer und Makler bei Inserierung des Objektes
Private Gewerbebesitzer und Behörden mit mehr als 500 qm Nutzfläche mit Publikumsverkehr
(ebenfalls besteht hier die Aushangspflicht)
Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:
Baudenkmäler (denkmalgeschützte Häuser)
Objekte mit weniger als 50 qm Nutzfläche
Ferienhäuser (weniger als 4 Monate im Jahr genutzt)
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ?
Bedarfsausweis:
Bei Neubauten muss der Ausweis auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Dies gilt auch für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Häuser für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Mit einem bedarfsorientierten Energiepass, erhalten Hausbesitzer und diejenigen die es werden wollen, eine Modernisierungs-empfehlung incl. entsprechender Kostenschätzung für die, auf lange Sicht benötigten, energetischen Verbesserungen
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis:
Für andere Wohngebäude kann der Bedarfsausweis als auch der Verbrauchsausweis erstellt werden. Diese Wahlmöglichkeit besteht auch für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, wenn für das Gebäude nachgewiesen werden kann,
dass es entweder bei Baufertigstellung oder durch spätere Änderungen dem Anforderungsprofil der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht.