FAQ - Most Recent
2 yearss ago
Sachverständige / Gutachter und solche die es vorgeben zu sein
Ob Sachverständiger für Immobilien und Bau oder Handwerker (der nach eigenen Angaben alles kann)
In Zeiten einer hohen Nachfrage schießen selbsternannte „Fachleute“ wie die Pilze aus dem Boden.
Sachverständiger, Gutachter und auch Makler sind keine geschützten Begriffe und schon gar keine anerkannten Berufsbezeichnungen. Das bedeutet allerdings nicht (wie oft beschrieben) dass sich jeder Gutachter oder Sachverständiger nennen darf. Eine Mindestqualifikation und eine stetige berufliche Weiterbildung wird vorausgesetzt.
Spätesten wenn Ihr Anliegen einmal vor Gericht landen sollte wird Ihr beauftragter Sachverständiger / Gutachter dahingehen überprüft. Das wissen auch viele und sind dann erfahrungsgemäß nicht mehr auffindbar oder übernehmen eben nur „Beratungen“ bei denen es wahrscheinlich nicht zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Zertifikate (mit denen gerne geprotzt wird, je mehr desto besser und wichtiger), ausgestellt von wem auch immer (TÜV, DEKRA, Sachverständigen- und Gutachter Verbände etc. die allesamt keine staatliche Einrichtungen sondern lediglich privat geründete Vereine sind) sagen nichts, und zwar überhaupt nichts, über die berufliche Qualifikation in dem jeweiligen Fachgebiet aus. Diese Zertifikate können Sie mit einer 3 - 8 tägigen Schulung erwerben. Wer glaubt das man sich dadurch einen hohen Sachverstand innerhalb weniger Tage aneignen kann (die sich andere mit vielen Jahren auf Fachschulen und in der Praxis erarbeiten) der glaubt wohl auch an Märchen. So findet man hier Dipl. Ing. Agrar über Hochbaupolier bis Immobilienkaufmann/frau fast alles was nur mit viel Phantasie etwas mit Immobilienbewertung und/oder Bautechnik zu tun haben könnte. 8 Tage später „sind sie dann angeblich Baugutachter“ . Wir haben dann auch einige sogenannte „Gutachten“ im Jahr vorliegen aus denen hervorgeht dass der Verfasser/in oft nicht einmal über ein Grundwissen wie Materialkunde etc. verfügt. Wenn hier die Grundlagen schon fehlen kann man auch keine fundierte Beratung über eine Immobilie abgeben oder gar Bauschäden richtig einordnen. Das ist dann aber oftmals nicht mehr das Problem des "Sachverständigen" (denn der hat abgerechnet und ist weg), sondern schlichtweg Ihres. Sollten Sie dann den von Ihnen beauftragten "Sachverständigen" (wegen Schlechtleistung) verklagen, müssen Sie damit rechnen das ein Richter/in Sie fragt: Wo kauft man im allgemeinen seine Wurst ? Beim Metzger oder beim Schuster ?
Wenn Sie ein Haus kaufen (für viele hundert tausende Euro) sollten Sie sich einen richtigen Fachmann suchen. Ihr Projekt ist zu wichtig und kostspielig um sich von selbsternannten Sachverständigen / Gutachtern und/oder Schamanen beraten zu lassen. Fragen Sie die Person Ihrer Wahl nach den beruflichen Qualifikationen und Berufserfahrung, und nicht nach Zertifikaten die nur dafür da sind das „Verbände“ Geld verdienen.
Makler und Maklerinnen sind Verkäufer. Sie sind nicht dazu da (und werden auch nicht dafür bezahlt) den Kaufinteressent/in eine gute Beratung über die Wunschimmobilie abzugeben. In den vielen Jahren meiner Hauskaufberatungen kann ich Ihnen versichern das es nicht wenige Makler/innen gibt die ein Haus nicht von einer Garage unterscheiden können. Das einzigste was in solchen Exposee`s dann einigermaßen stimmt sind die Bilder. Achten Sie auf die letzten Textblöcke in jedem Exposee die Ihnen mitteilen dass der Makler/in für nichts verantwortlich zeichnet. (das sagt doch schon alles, oder ?).
Wer auf solche Beratungen baut, „baut“ meist mehrmals oder aber sehr sehr teuer.
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- Erstellt: 08. Juni 2022
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3 yearss ago
Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
Ein Wärmedämm-Verbundsystem (abgekürzt WDVS oder WDV-System) ist ein System zum Dämmen von Gebäudeaußenwänden.
Videos (durch anklicken der Links werden Sie auf externe Seiten weitergeleitet für deren Inhalt wir keine Gewährleistung übernehmen)
Häuser-Dämmung: Gifte in der Fassade
Ignorierte Gefahr: Gift in Wärmedämmung
Dämmstoff Polystyrol: Hohe Brandgefahr
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- Erstellt: 05. Juli 2021
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3 yearss ago
Berufliche Qualifikation
Maurer- & Betonbaumeister
Diplom für Bausanierung
Installateur- & Heizungsbaumeister
(SHK: Sanitär Heizungs und Klimatechnik)
staatlich anerkannter Gebäude Energieberater
staatlich geprüfter Gebäudesystemtechniker
B.Eng. (Bachelor of Engineering)
BDSF geprüfter Sachverständiger für Bau-, Feuchte- und Schimmelschäden
geprüfter Techniker für Gebäudedifferenzdruckmessungen / Blower Door Test (HWK-Stuttgart)
DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
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4 yearss ago
Gerichtsgutachter / Gerichtssachverständiger
Gerichtsgutachter erhalten Ihren Auftrag vom Gericht und unterstehen allein diesem.
Eine Berufsausbildung oder spezielle Qualifikation zum Gerichtsgutachter gibt es nicht.
Gerichtsgutachter ist keine besondere Berufsbezeichnung, sondern ein von einem Gericht mit einem Gutachten beauftragter "normaler" Sachverständiger.
Wird ein Sachverständiger von einem Gericht zur Gutachtenerstattung beauftragt, kann er sich hierfür als Gerichtsgutachter bezeichnen, allerdings auch nur für diesen Auftrag. Der Gerichtsgutachter oder Gerichtssachverständige ist der durch ein Gericht in einem Zivil- oder Strafprozess beauftragte Sachverständige der dem Richter zuarbeitet. Ein/e Richter/in kann sich eines jeden Sachverständigen bedienen und diesen hinzuziehen.
Gerichte bedienen sich zumeist öffentlich bestellter und vereidigter oder zertifizierter (DIN EN ISO/IEC 17024) Sachverständiger für diese Aufgabe.
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- Kategorie: Sachverständiger und Gutachter
- Zuletzt aktualisiert: 09. Juli 2020
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4 yearss ago
Öffentliche Bestellung und Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 sind gleichwertig
Die Gleichwertigkeit von öffentlicher Bestellung und Zertifizierung nach DIN ISO 17024 ist seit 2017 nun auch gerichtlich untermauert.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob das Gericht einen Gutachter hinzuziehen kann, der zwar nicht öffentlich bestellt, jedoch nach 17024 zertifiziert ist.
In seinem Urteil betonte das Gericht, dass die Zertifizierung nach DIN ISO 17024 einen Nachweis der Sachkunde darstellt und somit der öffentlichen Bestellung in nichts nachstehe. Der Antrag, einen Sachverständigen nicht anzuerkennen, weil er nicht öffentlich bestellt ist, wurde zurückgewiesen.
In seiner Argumentation folgerte das Gericht, dass eine fehlende öffentliche Bestellung kein Hinweis auf eine fehlende Sachkunde sei und dass ferner jedes Gericht frei in der Benennung eines geeigneten Sachverständigen sei. Laut Vorschrift in Paragraph 404 Abs.2 ZPO sei zwar ein öffentlich bestellter Sachverständiger vorzuziehen - allerdings handle es sich hierbei nur um eine Ordnungsvorschrift.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart mit einem Verweis auf die ZPO als nicht zulässig erklärt. Laut ZPO erfolgt die Bestimmung des Sachverständigen durch das Gericht und diese Entscheidung sei nicht anfechtbar. (ZPO 245 §404 Abs. 1 und § 490 Abs. 2). Die Entscheidung des Landgerichts Hechingen 1 OH 19/15 vom 19.07.2017 wurde somit bestätigt.
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- Erstellt: 26. Februar 2020
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4 yearss ago
Allgemeine Geschäftsbedingungen
4 yearss ago
Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung (Dienstleistung)
WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 (vierzehn) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich
Sachverständigenbüro Andreas Schmidt
Volkerstr. 7 | 64689 Wahlen
Telefon: 06207 – 4259891 | E-Mail: office@sbbf.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte oder das auf unserer Webseite bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an:
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zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 (vierzehn) Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
BITTE BEACHTEN SIE:
Ein Recht zum Widerruf steht Ihnen nur bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder bei Fernabsatzverträgen zu.
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Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie dieses zurück an:
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Hiermit widerrufe(n) ich/wir:_____________________________________________________________
den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung:
Angebots-/Projekt-/Vertragsnummer:_____________________
Angaben der Dienstleistung:____________________________
Bestellt am:_______________
[ ] Herr [ ] Frau | Vor-/Nachname:_____________________Straße/Nr./Postfach:______________________
PLZ/Ort:______________ Unterschrift
____________________________
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4 yearss ago
Datenschutzerklärung
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5 yearss ago
[P-110] Begleitung beim Hauskauf
So läuft die Hauskaufberatung ab:
1. Terminvereinbarung für die Hauskaufberatung
Termine zur Besichtigung der Immobilie, die Sie kaufen möchten, sind in der Regel kurzfristig telefonisch zu vereinbaren. Die Beauftragung erfolgt schriftlich (Email reicht). Mit dem Auftrag übersenden Sie mir bitte die genaue Anschrift des Kaufobjektes, möglichst ein Exposé und den Energieausweis. Als beste Vorgehensweise hat sich bewährt wenn Sie sich 3 mögliche Termine vom Makler/in oder Eigentümer/in geben lassen und mir übermitteln. Ich werde dann schnellstmöglich einen dieser möglichen Termine bestätigen.
2. Vorbereitung der Hauskaufberatung
Mithilfe der von Ihnen vorab übermittelten Daten mache ich mir ein erstes Bild von der Immobilie und hole, soweit möglich, den aktuellen Bodenwert ein. Der Energieausweis wird einer Plausibilitätskontrolle unterzogen.
3. Hauskaufberatung, gemeinsame Besichtigung der Immobilie
Während der Vor-Ort-Begehung besichtigen wir gemeinsam* das gesamte Haus vom Keller bis zum Dachboden. Hier und da werde ich Sie schon auf Bauschäden hinweisen oder auf Punkte, die im Zuge von späteren Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen problematisch werden könnten. Begutachtet werden soweit sichtbar und zerstörungsfrei möglich:
Keller, insbesondere Wände/Fußboden auf Feuchtigkeit
Hausanschlüsse
Überprüfung der Obergeschosswände auf Feuchte, Schimmel und Risse
Überprüfung der Türen und Fenster auf Funktion und Dichtheit
Dachkonstruktion, Dämmung, Dachaufbauten
Balkon und Brüstung
Elektrik und Heizungsanlage
Hauswasserinstallation
Haustechnische Installation wie WC, Bad und Küche
Geschossdecken und Fußböden
Treppenhaus und Geschosstreppen
Hauseingang – Türen , sowie Außentüren
Innenwände und Innentüren
4. Abschlussbesprechung im Anschluss an die Hausbesichtigung:
In einer abschließenden Besprechung werden ausführlich die örtlichen Feststellungen erörtert. Hierbei dürfen Sie mir Löcher in den Bauch fragen. Es werden alle wichtigen Punkte angesprochen, wie z.B.
Reparaturaufwand an Haus und Grundstück
Was ist an Modernisierungsarbeiten an dem Haus nötig?
Ist das Haus zukunftsfähig (Energiekosten, behördliche Auflagen)
Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer Energien und sparsamerer Haustechnik
Ist der angesetzte Kaufpreis** für die Immobilie angemessen.
5. Rechnungsstellung
Für diese Dienstleistung erhalten Sie ca. 3 Tage nach der Hausbesichtigung eine Rechnung auf dem Postweg. Sie müssen bei uns also nichts Vor Ort bezahlen.
** Meine Einschätzung zum Wert bezieht sich auf den realistischen Wert der Immobilie unter Berücksichtigung des technischen Zustandes und des Alters.
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- Kategorie: Baugutachter Leistungsbeschreibung
- Zuletzt aktualisiert: 27. Februar 2019
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6 yearss ago
BDSF
Die durch den BDSF zertifizierten und anerkannten Sachverständigen durchlaufen ein aufwendiges Verfahren zur Prüfung ihrer fachlichen Kompetenz und der beruflichen Erfahrung. Der BDSF prüft zudem die vorliegenden Qualifikationen und verpflichtet die Mitglieder zu einer gewissenhaften, gründlichen und fachgerechten Erstellung von Gutachten. Darüber hinaus fordert der Verband eine kontinuierliche Fortbildung aller Mitglieder und einen steten Austausch über fachliche Themen. Durch die hohen Standards gewährleistet der Verband, dass der Titel „BDSF Sachverständiger“ als Qualitätssiegel gilt.
Ich bin durch den BDSF geprüft und kann dadurch eine spezifische und fundierte Ausbildung sowie ein hohes Maß an Qualität und Fachkompetenz garantieren. Als BDSF Fachgutachter bin ich angesichts kontinuierlicher Schulungen und Weiterbildungen stets auf dem höchsten fachlichen Wissensstand und erstelle auch Ihr Gutachten gewissenhaft, kompetent und genau. Haben Sie Fragen zu meinen Qualifikationen oder zu meiner Vorgehensweise bei der Beratung, Gutachtenerstellung oder anderen Dienstleistungen ? Kontaktieren Sie mich – ich berate Sie umfassend und sachkundig !
06207 - 4259891 / 0152 - 33593091
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6 yearss ago
Blower Door Test
Pressemeldung | 01.2018
Energieeinsparung von Heizungskosten mit dem Blower Door Test
Blower Door, nein, das ist nichts Schlüpfriges. Obwohl, irgendwie dann doch, denn der sog. Blower Door Test zeigt an, wo Luft bei Gebäuden „durchschlüpft“, also Undichtigkeiten vorhanden sind.
Wahlen, 04.01.2018 – Blower Door Test
Mittels einer Differenzdruckmessung kann man jetzt leicht ermittelt, ob ein Gebäude luftdicht ist. Auf diese Weise können undichte Stellen gefunden und behoben werden, so dass die Heizungswärme nicht nach außen dringen kann. Das kann oft zu einer erheblichen Einsparung bei den Heizungskosten führen. Der Blower Door Test kann beim Altbau ebenso vorgenommen werden, wie beim Neubau.
So funktioniert die Blower Door Messung
Die Blower Door Messung ist einfach durchzuführen und kann in jedem Haus angewendet werden. Dabei werden folgende Schritte ausgeführt:
Zunächst wird in eine Tür des Hauses wird ein spezieller Ventilator in einer luftundurchlässigen Plane installiert. Für den Test werden zunächst alle Türen des Hauses geöffnet während die Fenster geschlossen bleiben. Dann wird dem Haus die Luft allmählich entzogen, so dass ein Unterdruck entsteht. Im Anschluss wird gemessen, wie schnell die Luft durch undichte Stellen wieder in das Haus eindringt. Daraus entsteht eine sogenannte Luftwechselrate. Fällt diese hoch aus, so lohnt es sich, nach undichten Stellen zu suchen.
Es findet bei der Blower Door Messung auch noch ein zweiter Messungsprozess statt. In dessen Verlauf wird nun Luft in das Haus hinein geblasen, so dass ein Überdruck entsteht. Dabei wird gemessen, wie schnell die Luft durch die undichten Stellen aus dem Haus entweicht und ebenfalls eine Luftwechselrate errechnet.
Bei einer hohen Luftwechselrate werden nun die undichten Stellen markiert. Dazu kann Rauch oder auch eine Wärmebildkamera eingesetzt werden. Mit dieser Information kann man späterhin einen Handwerker beauftragen, die Stellen abzudichten. Durch die resultierende Energieeinsparung amortisiert sich der Vorgang schnell.
Wann lohnt sich die Blower Door Messung?
Energieeinsparung ist ein wichtiges Thema, wenn man ein neues Haus baut. Darum ist der Blower Door Test auch beim Neubau eine wichtige Überprüfung, auf die man nicht verzichten sollte. Besonders wirksam ist es, den Test schon vor der Installation des Innenausbaus, durchzuführen, so dass undichte Stellen, beispielsweise am Dach, problemlos behoben werden können. Wer sicher gehen möchte, eine optimale Energieeinsparung zu gewährleisten, sollte nach der kompletten Fertigstellung des Hauses ein zweiter Test vorgenommen werden.
Im Rahmen einer Altbausanierung gehört eine Energieeinsparung zu den Zielen, die man erreichen möchte. Daher rentiert es sich, den Test vor der Sanierung durchzuführen.
Einen zuverlässigen Anbieter wählen
Möchte man eine Energieersparnis durch einen Blower Door Test herbeiführen, so empfiehlt es sich, auf einen erfahrenen Anbieter zurückzugreifen, der mit solchen Tests vertraut ist. Der Sachverständige und Baugutachter Andreas Schmidt ist ein idealer Ansprechpartner. Herr Schmidt führt nicht nur den Test in jedem Gebäude auf professionelle Weise durch, sondern ist außerdem auch staatlich anerkannter Gebäude Energieberater und Mitglied im Bundesverband deutscher Sachverständiger. So ist man gewiss, in guten Händen zu sein und eine Energieeinsparung erzielen zu können.
Über Andreas Schmidt:
Der Baugutachter Andreas Schmidt, mit über 30 Jahren Erfahrung in der Baubranche und Sachverständiger für Bau- Feuchte & Schimmel im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter – bietet Hilfe bei Schimmelbefall.
Der Sachverständige führt eine gründliche Inaugenscheinnahme der in Frage kommenden Immobilie durch und bietet kompetente Beratung zur Ursache und den Kosten für die fachgerechte Sanierung des Schimmelschadens.
Kontaktdaten:
Sachverständiger für Bau-, Feuchte & Schimmel - Hauskaufberatung -
Herr Andreas Schmidt
Volker Str. 7
64689 Wahlen
Telefon: 06207 – 4259891
E-Mail: office@sbbf.de
Internet: http://www.sbbf.de
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- Kategorie: Presse
- Zuletzt aktualisiert: 08. Januar 2018
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6 yearss ago
Energieberatung
Pressemeldung | 12.2017
Geld sparen mit einem staatlich anerkannten Gebäudeenergieberater
Energieberater darf sich jeder nennen, so sieht dann auch oft die Beratung aus. Wer langfristig Geld sparen möchte sollte daher nur staatlich anerkannte Gebäudeenergieberater wählen.
Wahlen, 12.12.2017 – Gebäudeenergieberater
Durch eine Energieberatung eines staatlich anerkannten Gebäudeenergieberaters können Verbraucher viel Geld sparen und schonend auf die Umwelt einwirken. Ein Beratungstermin ist lohnenswert, um selbst von dem Wissen und der Erfahrung des Experten zu profitieren.
Früher reichte es, ein Haus zu bauen, heute nennt sich das Immobilienmanagement und setzt sehr spezialisierte Kenntnisse voraus. Darüber hinaus gibt es ständig Änderungen beim Thema Energie sparen, zum einen durch moderne Technik und zum anderen durch veränderte Gesetzgebung. Es macht sehr viel Sinn, hier die Hilfe eines kompetenten Energieberaters in Anspruch zu nehmen.
Allerdings sollte der interessierte Verbraucher darauf achten, dass es sich um einen staatlich anerkannten Sachverständigen zu diesem Thema handelt. Die Angst vor überhöhten Honoraren ist völlig unnötig, die Angst vor schlechter Beratung durch einen nicht gut ausgebildeten Experten dafür umso realistischer. Daher tut sich jeder selbst einen Gefallen, wenn man bei der Wahl nur staatlich anerkannte Berater nutzt, am besten jemand, der auch noch Mitglied im Bundesverband für Energieberater ist, wie z.B. Andreas Schmidt aus Wahlen.
Was ist eine Energieberatung?
Bei einer Energieberatung handelt es sich um eine Dienstleistung, welche sich mit der beratenden Funktion von Analysen und Informationen zu den Energiethemen Bereitstellung, Einsatz, Einsparung, Erzeugung, Rückgewinnung, Speicherung, Transport, Umwandlung und Verbrauch von Energie unter ökonomischen und ökologischen Aspekten auseinandersetzt.
Steigende Preise? Nein danke!
Die Energiepreise steigen! Diese Entwicklung ist an den vergangen Jahren ganz deutlich abzulesen. Dieser Umstand spürt jeder Verbraucher und das Tag ein und Tag aus. Zugleich steigt das Bewusstsein, dass vollkommen anders mit fossilen Energieressourcen umgegangen werden muss, und dass nicht nur aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes.
Die Ressourcen werden eines Tages erschöpft sein, das ist sicher.
Dank einer Energieberatung durch einen Gebäudeenergieberater sollen die wirtschaftlich sinnvollen Energieeffizienzpotenziale aufgezeigt werden, die beim Einsparen der Energie, in den Bereichen Gebäuden und Anlagen sowie beim Nutzverhalten, unerlässlich sind. Hierbei ist es wichtig zu wissen, wie viel Energie eigentlich für welchen Zweck eingesetzt wird. Und genau an diesem Punkt setzt die Energieberatung an und zeigt Lösungsansätze auf.
Die Leistungen eines Energieberaters:
Zu den Leistungen eines Energieberaters gehört die Initialberatung, die Beratung vor Ort, das Erstellen von Energieausweisen für Gebäude, die EnEV Berechnung, die Förderberatung sowie das Erstellen von Energiekonzepten.
Initialberatung:
Bei der Initialberatung handelt es sich um die energetische Grobanalyse eines Gebäudes sowie die Beratung für Kaufinteressenten von Immobilien.
Vor Ort Beratung:
Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Energie wurde die Förderung für Beratungen "Vor Ort" stärker an die Praxisbedürfnisse angepasst. Die attraktiven Zuschüsse betragen hierbei 60 % der förderfähigen Beratungskosten, aber maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 1.100 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Des Weiteren gibt es einen Zuschuss von 100 % (max. 500 Euro) der förderfähigen Beratungskosten für weitere Ausführungen des Energieberatungsberichts in Beiratssitzungen oder Wohnungseigentümerversammlungen. Ein Kunde einer Beratung vor Ort hat nach der neuen Richtlinie vom 29. Oktober 2014, die Möglichkeit mit Blick auf die den Inhalt des Energieberatungsberichts zu wählen. Hiebei kann zwischen einer umfassenden energetischen Sanierung in mehreren Schritten, welche aufeinander abgestimmt sind (Sanierungsfahrplan) oder der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzeptes für ein Wohngebäude zum KfW-Effizienshaus gewählt werden.
Energieausweise für Gebäude:
Hierbei werden Energieausweise auf der Basis von Bedarf und Verbrauch für Wohngebäude ausgestellt.
EnEV-Berechnungen:
Bei der EnEV-Berechnung handelt es sich um die Erstellung von öffentlich rechtlichen Nachweisen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Förderberatung:
Eine Förderberatung befasst sich mit den Fördermöglichkeiten und der Ausstellung erforderlicher Nachweise.
Energiekonzepte:
Energiekonzepte werden unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten erstellt.
Wer einen staatlich anerkannten Sachverständigen zum Thema Gebäudeenergie als Berater gewählt hat, darf sich darüber freuen, dass sein Gebäude nach Umsetzung der Beratungsempfehlungen dem neuesten Stand im Bereich Energetik entspricht, dadurch wird nicht nur die Umwelt sondern auch der Geldbeutel geschont.
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- Zuletzt aktualisiert: 08. Januar 2018
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6 yearss ago
Hauskauf mit Baugutachter
Pressemeldung | 06.2017
Mit einem Baugutachter lassen sich böse Überraschungen vermeiden.
Fans der Serie „Schnäppchenhäuser“ wundern sich manchmal, wie leichtfertig dort „Schrotthäuser“ gekauft werden. Tatsache ist allerdings, dass schwere Mängel beim Hauskauf häufig übersehen werden.
Nicht selten fehlt es Hauskäufern an den erforderlichen Kenntnissen, um den Wert und Zustand eines Objektes fachgerecht beurteilen zu können. Um nach dem Erwerb kein böses Erwachen zu riskieren, sind Hauskäufer mit einem unabhängigen Baugutachter sehr gut beraten. Über 30 Jahre Berufserfahrung in der Baubranche und eine Vielzahl zufriedener Kunden machen Andreas Schmidt aus Wahlen zu einem idealen Ansprechpartner auf diesem Gebiet.
Ist der Neubau geplant oder der Kauf einer Eigentumswohnung beabsichtigt, sollte nichts übereilt werden. Schließlich wird in das Projekt viel Zeit und Geld investiert. Falsche Einschätzungen hinsichtlich des Objektzustandes oder das Übersehen schwerer Mängel sind nicht nur ärgerlich, sie können auch richtig teuer werden. Sie lassen sich vermeiden, indem das Projekt Hauskauf von einem Baugutachter begleitet wird. Mit seinem Sachverstand sorgt er für Klarheit und gibt den Hauskäufern Sicherheit bei ihrem Vorhaben. Doch nicht nur das bessere Gefühl ist die geringe Investition wert, auch der Geldbeutel freut sich, wenn nach dem Hauskauf keine teuren Überraschungen auftauchen.
„Oft wird man als Sachverständiger erst nach dem Kauf gerufen, wenn sich bestehende Mängel und Schäden offenbaren. Sei es Schimmel oder auch andere Schadstoffe wie Lindan oder sogar Asbest. Die dann zusätzlich zum Kaufpreis entstehenden Kosten für deren Beseitigung sind oftmals sehr hoch, und der Käufer hat in den meisten Fällen das nachsehen. Wer dieses Lehrgeld bezahlen muß, würde gerne die Uhr wieder zurückdrehen und eine Hauskaufberatung beauftragen. Das ist allerdings nur in ganz seltenen Fällen möglich“, sagt der Baugutachter.
Als freier und unabhängiger Immobiliengutachter blickt er auf eine umfangreiche Erfahrung zurück. Seine gutachterliche Tätigkeit umfasst alle Bereiche, die für den Erwerb eines Hauses von Bedeutung sind. Hierzu zählt im Falle eines Hauskaufes zunächst die Ermittlung des tatsächlichen Marktwertes der Immobilie. Aus Einträgen im Grundbuch sowie im Baulastenverzeichnis holt der Immobiliengutachter Informationen ein, kennt den Preisspiegel in der entsprechenden Region und zieht alles in Betracht, was für die Kaufverhandlungen von Bedeutung ist.
Im Rahmen einer gemeinsamen Objektbesichtigung begleitet Herr Schmidt als kompetenter Baugutachter die Hauskaufinteressenten. Mit seinem kritischen Auge nimmt er Mängel wahr, die dem Laien mitunter nicht auffallen. Werden Schäden am Bau beispielsweise in Form von Schimmelbefall oder Undichtigkeiten festgestellt, informiert der Baugutachter seine Kunden unter Zuhilfenahme einer Thermografie-Kamera über vorhandene Wärmebrücken.
Sofern notwendig, werden Schimmelproben genommen, die anschließend im Labor analysiert werden. Baulichen Schwächen geht der Immobiliengutachter auf den Grund, schätzt die mit der Beseitigung verbundenen Kosten ein und unterbreitet Sanierungsvorschläge. Des Weiteren schließt der Service als Immobiliengutachter die Gebäudeenergieberatung mit ein. Es wird überprüft ob die angegebenen energetischen Werte im Energieausweis stimmen und mit welchen Kosten im Falle einer energetischen Sanierung zu rechnen sind. Des Weiteren informiert der Baugutachter darüber ob, und wenn ja welche Vorschriften bei einem Eigentümerwechsel für energetische Sanierungen gesetzlich vorgeschrieben sind.
Mit Herrn Schmidt als objektiven Berater an der Seite senkt der Käufer das Risiko beim Hauserwerb erheblich und ist vor hohen Folgekosten geschützt. Der Immobiliengutachter hilft nicht nur dabei eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen, sondern kann mit den gesammelten Argumenten den Käufer bei den Verhandlungen über den Verkaufspreis unterstützen. So lässt sich dieser dank seiner Erfahrung oftmals deutlich reduzieren und nicht selten sind alleine dadurch bereits die Kosten für den Baugutachter abgedeckt.
Der Sachverständige Andreas Schmidt führt eine gründliche Inaugenscheinnahme der in Frage kommenden Immobilie durch und bietet kompetente Beratung zum Zustand der Immobilie und zu den Kosten für die Modernisierung oder Sanierung.
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- Kategorie: Presse
- Zuletzt aktualisiert: 08. Januar 2018
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6 yearss ago
Schimmelbefall im Gebäude
Pressemeldung | 11.2017
Schimmelschaden nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Auf den ersten Blick mag ein Schimmelschaden nicht wie ein großes Problem wirken. Insbesondere Schimmel, der (noch) nicht sichtbar ist, wird von vielen Hausbesitzern unterschätzt. Dabei sind die Kosten, die infolgedessen anfallen können, noch nicht einmal das schlimmste.
Ein Schimmelschaden stellt eine Gefahr für die Gesundheit dar. Obwohl sich Schimmelsporen auch in der Luft befinden, liegen sie dort in geringerer Konzentration vor. Sobald sich der Schimmel jedoch in einem Wohnhaus festsetzt, sind die Bewohner einer hohen Belastung durch Schimmelsporen kontinuierlich ausgesetzt. Als Folge ist unter anderem die Entstehung von Allergien oder Asthma möglich.
Der Baugutachter Andreas Schmidt, mit über 30 Jahren Erfahrung in der Baubranche und Sachverständiger für Bau- Feuchte & Schimmel im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter – bietet Hilfe bei Schimmelbefall.
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- Kategorie: Presse
- Zuletzt aktualisiert: 08. Januar 2018
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6 yearss ago
Wann benötige ich einen Verbrauchsausweis ?
Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht.
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- Kategorie: Energieberatung
- Zuletzt aktualisiert: 04. Dezember 2017
- Zugriffe: 4528
6 yearss ago
Schimmelpilzschaden
Schimmelschaden nicht auf die leichte Schulter nehmen
Auf den ersten Blick mag ein Schimmelschaden nicht wie ein großes Problem wirken. Insbesondere Schimmel, der (noch) nicht sichtbar ist, wird von vielen Hausbesitzern unterschätzt. Dabei sind die Kosten, die infolgedessen anfallen können, noch nicht einmal das schlimmste.
Ein Schimmelschaden stellt eine Gefahr für die Gesundheit dar. Obwohl sich Schimmelsporen auch in der Luft befinden, liegen sie dort in geringerer Konzentration vor. Sobald sich der Schimmel jedoch in einem Wohnhaus festsetzt, sind die Bewohner einer hohen Belastung durch Schimmelsporen kontinuierlich ausgesetzt. Als Folge ist unter anderem die Entstehung von Allergien oder Asthma möglich.
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- Kategorie: Schimmelpilze in Wohnräumen
- Zuletzt aktualisiert: 04. Dezember 2017
- Zugriffe: 3950
6 yearss ago
Wann benötige ich einen Bedarfsausweis ?
Bei Neubauten muss der Ausweis auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Dies gilt auch für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Häuser für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Mit einem bedarfsorientierten Energiepass, erhalten Hausbesitzer und diejenigen die es werden wollen, eine Modernisierungsempfehlung incl. entsprechender Kostenschätzung für die, auf lange Sicht benötigten, energetischen Verbesserungen.
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- Kategorie: Energieberatung
- Zuletzt aktualisiert: 03. Dezember 2017
- Zugriffe: 4658
6 yearss ago
Privatgutachter / Privatgutachten
Ein Sachverständiger wird entweder als Privatgutachter von einer Partei oder als Gerichtsgutachter durch das Gericht beauftragt.
Privatgutachten werden im Auftrag von Privatpersonen, Unternehmen und / oder Behörden auf Grund eines privatrechtlichen Auftrags erstattet. Wenn der Sachverständige von einer Partei als Privatgutachter den Auftrag erhält, ist sein Gutachten für die Gegenseite zwar erst einmal nicht verbindlich, jedoch ist ein, vor oder während eines eventuellen Prozesses, eingeholtes Privat-Gutachten ein qualifizierter Parteivortrag und beweisrechtlich keineswegs wertlos. Die Pflicht des Gerichts, qualifizierten Parteivortrag ernst zu nehmen, verpflichtet auch den noch zusätzlich beauftragten Gerichtsgutachter das vorgelegte Privatgutachten ernst zu nehmen und es bei der Erstellung des Gerichtsgutachtens mit einzubeziehen. Desweiteren macht ein privates Gutachten Sinn, um event. Feststellungen eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen zu widerlegen.
Der ideale (und oft kostengünstigere und schnellere) Weg für beteiligten Parteien kann auch die außergerichtliche Streitbeilegung über einen Schiedsvertrag sein. Beide Parteien müssen sich hier auf einen Sachverständigen einigen. Dann sollte in einem schriftlichen Vertrag vereinbart werden, dass sich beide Parteien dem Gutachterergebnis unterwerfen.
Dieses Vorgehen kann, gegenüber oft jahrelang andauernden gerichtlichen Verfahren sehr viel Geld, Zeit und Nerven sparen.
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- Kategorie: Sachverständiger und Gutachter
- Zuletzt aktualisiert: 29. November 2017
- Zugriffe: 3975
6 yearss ago
"Berufsbezeichnung" Sachverständiger / Gutachter
Die Bezeichnung Sachverständiger / Gutachter ist rechtlich nicht geschützt. Grundsätzlich steht es jedem offen, sich so zu bezeichnen (und das machen auch viele).
Die Berufsbezeichnung Gutachter und Sachverständiger setzt jedoch einen Nachweis der besonderen Fachkunde voraus. Bei öffentlich bestellten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen wird die erforderliche Fachkunde durch eine förmliche Abschlussprüfung und -beurteilung belegt.
Zwei Kriterien bilden hierbei den Nachweis der Fachkompetenz:
1. eine fundierte Ausbildung
2. Berufserfahrung in dem Fachgebiet
Kein Kriterium ist die bloße Erwähnung einer Vielzahl von bereits erstellten Gutachten.
Zwar darf jeder eine ungeschützte Berufsbezeichnung verwenden, ein Nachweis für eine besondere Fähigkeit und Fachkompetenz ist das allerdings nicht. Frage Sie beim Gutachter / Sachverständigen Ihres Vertrauens die berufliche Qualifikation und Berufserfahrung nach. So können Sie den Spreu vom Weizen trennen und sich "Fachgutachten", die sich später eventuell als Makulatur entpuppen, ersparen.
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- Kategorie: Sachverständiger und Gutachter
- Zuletzt aktualisiert: 29. November 2017
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6 yearss ago
öffentlich bestellte und vereidigte (öbuv) Sachverständige vs. EU - zertifizierte Sachverständige
Die Personenzertifizierung nach DIN ISO 17024 ist gleichwertig zur öffentlicher Bestellung.
2009 gab es eine weitreichende Veränderung im Bereich des Sachverständigenwesens. Das langjährige Monopol der Kammern, Sachverständige zu berufen wurde aufgebrochen.
Der Gesetzgeber sah sich durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie DLR und die EU Berufanerkennungsrichtlinie BAR veranlasst, ein Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht zu erlassen (BGBL. I 2009 S. 2091).
§ 36 der Gewerbeordnung, der bisher alleinige Rechtsgrundlage für die hoheitliche Stellung der Kammern bei der Auswahl und Ernennung von öffentlich bestellten Sachverständigen war, wurde durch § 36a GewO ergänzt.
Gleichzeitig wurde 2009 das Akkreditierungsstellengesetz* erlassen, wodurch die Einrichtung und die Aufgaben der Akkreditierungsstellen geregelt werden.
Neben den Kammern könne sich Sachverständige nun auch von einer Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 arbeitet, zertifizieren lassen. Durch die gesetzliche Regelung des Zertifizierungswesens gibt es in Deutschland nunmehr zwei Systeme, die gleichwertig nebeneinander bestehen. Die öffentliche Bestellung nach §36 GewO durch eine Kammer und die Zertifizierung nach ISO 17024 durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle.
Die Gleichstellung und damit die Gleichwertigkeit von öffentlicher Bestellung und Zertifizierung nach ISO 17024 wurde nicht nur durch das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht manifestiert, sondern durch zahlreiche Gesetzesänderung unmissverständlich untermauert. Neuere Gesetze, wie zum Beispiel das Bewertungsgesetz BewG, in der Erbschaftssteuerichtlinie sowie in der InvG (§ 77 Abs.2) oder im Pfandbriefgesetz (PfandBG) wurden insoweit geändert, dass die ausschließliche Zuständigkeit von öffentlich bestellten Sachverständigen gestrichen wurde.
Diese Änderung der Gesetzgebung führt dazu, dass die Kammern, wenn auch ungern, auf Anfrage schriftlich bestätigen, dass öffentlich bestellte Sachverständige und zertifizierte Sachverständige (nach ISO 17024) als gleichwertig zu betrachten sind. Nach Aussage mehrerer Gerichte wurden diese aufgefordert, zertifizierte Sachverständige zur Begutachtung heranzuziehen und diese, sofern es sich um Verfahren mit internationalem Bezug handelt, sogar zu bevorzugen.
Die ISO 17024 ist eine weltweit anerkannte und durch internationale Verträge vereinbarte Norm. In der Einleitung zur DIN EN ISO/IEC 17024 wird klargestellt, dass die Zertifizierung von Personen darauf abzielt, die Kompetenz der zertifizierten Person in Bezug auf das Zertifizierungsprogramm zu bestätigen. Der weltweit akzeptierte Prozess der Begutachtung garantiert dabei, dass die Zertifizierungsprogramme begutachtet und überwacht werden und die Kompetenz der zertifizierten Person untermauern. Durch die Anerkennung der Weltnorm ISO 17024 als europäische Norm (EN) und als Deutsche Norm (DIN) ist die Zertifizierung 17024 auch in Deutschland voll anerkannt.
Bei der Zertifizierung nach 17024 sollte darauf geachtet werden, dass die Zertifizierungsstelle selbst auch akkreditiert und überwacht wird. Für große Verwirrung am Markt sorgen Zertifizierungsstellen, die Sachverständige „zertifizieren“ und ihnen darüber eine Urkunde oder ein Zertifikat erteilen. Oftmals gehen diese Sachverständigen davon aus, dass Sie über eine Zertifizierung nach der international anerkannte DIN EN ISO/IEC 17024 verfügen. Dem ist jedoch bei weitem nicht so. Solche Zertifizierungen sind eher irreführend sowohl für den Sachverständigen als auch für den Verbraucher, der sich mit den Gesetzen und Richtlinien nicht auskennt. Das Erwachen ist groß, wenn ein vermeintlich „zertifizierter“ Sachverständiger eben nur aufgrund einer privatrechtlichen Regelung und nicht aufgrund der international anerkannten Norm DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist.
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- Kategorie: Sachverständiger und Gutachter
- Zuletzt aktualisiert: 29. November 2017
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8 yearss ago
GIH - Hessen
Der GIH Hessen ist erster Ansprechpartner vor Ort, wenn es um Energieeffizienzmaßnahmen und Energieberatung geht.
Im GIH Hessen haben sich rund 150 unabhängige Energieberaterinnen und Energieberater zusammengeschlossen, die ein besonderer Anspruch an die Qualität ihrer Arbeit verbindet. Sie besitzen eine technisch orientierte Ausbildung und eine anerkannte Zusatzqualifikation als geprüfter Energieberater. Als ausgewiesene Energieexperten übernehmen sie Beratungsleistungen für Wohngebäude, Gewerbe und Industrie sowie Kommunen.
Die Kunden der GIH-Experten können jederzeit darauf vertrauen, gewerkeübergreifend, hersteller- und produktneutral beraten zu werden. Die Energieberater entwickeln maßgeschneiderte Lösungen und betreuen auf Wunsch auch deren Umsetzung, etwa durch Baubegleitung und qualitätssichernde Maßnahmen wie Wärmebildaufnahmen und Luftdichtheitstests.
Der GIH Hessen (Verein Gebäudeenergieberater in Hessen e. V.) vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf Landesebene sowie in lokalen und regionalen Gremien. Gleichzeitig ist er Mitglied im GIH Bundesverband. Dieser bündelt die Aktivitäten von 12 Landesverbänden und verschafft den Anliegen der Energieberaterinnen und Energieberater deutschlandweit Gehör.
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8 yearss ago
Mitgliedschaften
Bundesverband Gebäudeenergieberater
Ingenieure und Handwerker e.V
Hessen
Bundesverband Deutscher Sachverständiger
und Fachgutachter e.V
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8 yearss ago
[P-212] Kurzgutachten Verkehrswert Haus
P-212 Kurzgutachten Verkehrswert
Wenn Sie wissen wollen, welchen Wert Ihre Immobilie zur Zeit besitzt, welchen Marktpreis Sie derzeit bei Verkauf erzielen können ist die Variante Kurzgutachten am besten geeignet. Das Kurzgutachten ist allerdings rechtlich nicht relevant, d.h. es besitzt Dritten gegenüber keine rechtliche Substanz. Es dient lediglich dem Verkäufer / Käufer als Orientierung über den derzeitigen Marktwert des Gebäudes / Wohnung unter Berücksichtigung etwaiger Mängel und notwendiger Sanierungen. Bei dieser kostengünstigen Variante müssen die erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden.
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- Kategorie: Baugutachter Leistungsbeschreibung
- Zuletzt aktualisiert: 13. Juni 2016
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8 yearss ago
[P-211] Verkehrswertgutachten Haus
P-211 | Verkehrswertgutachten
Das Honorar für ein umfangreiches Verkehrswert Gutachten ist abhängig vom jeweiligen Verkehrswert einer Immobilie. Bei einem Kaufs- bzw. Verkaufswert bis € 400.000,- liegen die durchschnittlichen Kosten zwischen 1.500 € und 2.000 €. Die Kosten für ein solches Verkehrswert Gutachten resultieren zum größten Teil daraus, dass der Sachverständige sehr viel Zeit für Recherchen, Objektbesichtigung, Bild-Dokumentation, Berechnungen aufwenden, und eine schriftliche Fassung von durchschnittlich 20 bis 25 Seiten über mehrere Tage ausarbeiten muß. Die umfangreichen Recherchen bei ca. 8 - 10 verschiedenen Ämtern und Behörden, wie z.B. Liegenschaftskataster, Grundbuchamt, Baulastenverzeichnis, Bauamt, Altlastenkataster usw. ist einer der Gründe, warum ein solches Gutachten mehrere Wochen Zeit (etwa 3-4 Wochen) bis zur Fertigstellung in Anspruch nehmen kann.
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- Kategorie: Baugutachter Leistungsbeschreibung
- Zuletzt aktualisiert: 13. Juni 2016
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